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Compliance à la carte

Transaktionsmonitoring


Das Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung sieht unter anderem vor, dass jeder Finanzintermediär die Hintergründe und Zweck einer Transaktion oder einer Geschäftsbeziehung abklären muss, wenn sie ungewöhnlich ist oder Anzeichen vorliegen, dass das Vermögen, aus einem Verbrechen oder qualifiziertem Steuervergehen entstammen könnte oder die Transaktion ein erhöhtes Risiko darstellt.

Es sei denn, die Transaktion ist rechtmässig. Dazu benötigt der Finanzintermediär jedoch vorgängig ein Raster, um abschätzen zu können, welche Transaktion für einen Kunden gewöhnlich ist und welche nicht.

Ich unterstütze Sie dabei gerne.