REP Consulting


Compliance à la carte

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Die Geldwäscherei-Verordnung der FINMA sieht u.a. vor, dass Kundenbeziehungen mit einem erhöhten Risiko nur mit der Zustimmung einer vorgesetzten Person, einer vorgesetzten Stelle oder der Geschäftsleitung eröffnet werden dürfen.

Zudem muss die Weiterführung von Kundenbeziehungen mit erhöhtem Risiko jährlich überprüft werden. Da die Überwachung solcher Beziehungen mit einem ausserordentlichen Aufwand verbunden ist, darf die Wirtschaftlichkeit keinesfalls ausser Acht gelassen werden.

Gerne unterziehe ich Ihr Kundenportefeuille einer entsprechenden Prüfung.