Das Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) bringt dem Finanzintermediär verschiedene neue Pflichten. Gerne unterstütze ich Sie dabei, damit Sie sich um die Kundenwünsche kümmern können.
Das Bundesgesetz über die Finanzinstitute (FINIG) schreibt u.a. den Vermögensverwaltern weitreichende Pflichten in den Bereichen Organisation, Risikomanagement und interne Kontrolle vor. Ich unterstütze Sie gerne dabei.
Sind Ihre Kundendossiers aussagekräftig und aktuell? Gerne werfe ich einen Blick in die Dossiers, um einer allfälligen Herausgabepflicht, wie im Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) vorsieht, nachzukommen.
Wenn Sie Ihren Kunden, die Herkunft seines Vermögens, seine berufliche Tätigkeit und sein familiäres Umfeld nicht kennen, zu kennen, wird es schwer, ihn umfassend beraten zu können und die damit verbundenen Risiken zu kennen. Gerne werfe ich einen neutralen Blick in Ihre gesammelten Kundenunterlagen und gebe Ihnen Tipps wo Verbesserungspotenzial liegen könnte.
Welche Tätigkeiten weisen auf eventuelle Geldwäscherei hin? Ist eine Transaktion üblich oder unüblich? Oftmals hat man ein ungutes Gefühl und möchte sich mit einem Sparringpartner austauschen. Darf ich Ihnen dabei helfen?
Der Finanzintermediär sorgt für eine wirksame Überwachung der Geschäftsbeziehungen und der Transaktionen und stellt so sicher, dass die erhöhten Risiken ermittelt werden. Die durch das informatikgestützte Überwachungssystem ermittelten Transaktionen sind innert angemessener Frist auszuwerten. Wenn nötig, sind zusätzliche Abklärungen durchzuführen.
Dürfen Ihre Mitarbeiter und Sie beliebig Geschenke und Einladungen annehmen? Wie kontrollieren Sie Mitarbeitergeschäfte? Gerne unterbreite ich Ihnen einen Vorschlag für Ihre Weisung im Umgang mit Interessenkonflikten.