REP Consulting


Compliance à la carte

FIDLEG


Das Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) verlangt von den Finanzdienstleistern, dass sie die Kundensegmentierung durchführen, die Kenntnisse der Berater regelmässig auffrischen, das Informationsblatt der Unternehmung an die Kundschaft abgeben, die Angemessenheits- und Eignungsprüfung durchführen, die Dokumentations- und Herausgabepflicht erfüllen, den Rechenschaftsbericht abgeben und der Transparenzpflicht nachkommen. Daneben sind eine angemessene Organisation und Vorkehrungen gegen die Interessenskonflikte vonnöten.

Hinzu kommen noch weitere Fragestellungen wie das Crossborder-Geschäft, die Provisionsproblematik oder der Umgang mit politisch exponierten Personen (PEP), um nur einige wenige zu nennen.

Gerne unterstütze ich Sie dabei mit meinem Fachwissen und meinen Erfahrungen.